Mittwoch, 1. Februar 2012

Wenn Prüfer selbst überprüft werden

Gesetze erlassen Parlamente. Angewendet werden Gesetze aber von Richter. Dieses konstitutive Prinzip eines jeden Rechtsstaats sollte jedem bekannt sein. Aber was tun, wenn ein Richter vorsätzlich falsche Urteile verhängt? Muss sich der Betroffene der Willkür eines Richters beugen? Selbstverständlich nein, meint die Tropmi Payment GmbH, und verweist auf diverse Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Solche Möglichkeiten werden vom Gesetzgeber unter dem Sammelbegriff der Rechtsmittel zusammengefasst. Das Rechtsmittel, das sich mit der Überprüfung möglicher Rechtsfehler befasst, nennt man die Revision eines Urteils. Als rechtliche Fehler versteht man die unrichtige Anwendung einschlägiger Gesetze. Hält mithin ein Bürger sein Urteil für falsch, weil ein Zeuge nicht verhört wurde, kann er sich nicht auf die Revision berufen, da hier das Gesetz nicht falsch angewandt wurde.
Eine Revision wäre aber denkbar müßig, wenn die Überprüfung ausgerechnet durch den Richter erfolgt, der das Urteil auch erlassen hat, erklärt die Tropmi Payment GmbH. Hier bestünde nicht zuletzt die Gefahr falsch verstandener Eitelkeit, wenn der Richter beispielsweise sich weigert, seinen eigenen Fehler einzusehen. Damit er die Revisionsmöglichkeit nicht aus rein persönlichen Gründen verwirft, verlangt das Gesetz, dass das Rechtsmittel immer vor ein anderes Gericht zu erfolgen hat. Hier kann auf ausdrücklichem Verlangen des Bürgers sein Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin analysiert werden. Sollten sich keine Rechtsfehler herausstellen, bleibt es bei dem Urteil, das nunmehr rechtskräftig wird. Sollten allerdings tatsächlich Fehler auftauchen, kann je nach gewählten Revisionsgericht das Urteil revidiert, also korrigiert, werden oder an das erste Gericht zurückgeschickt werden mit dem Hinweis, wo es Fehler gemacht hat.

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