Freitag, 3. Februar 2012

Rechtsmittel rechtzeitig einlegen

Unter dem Rechtsmittel versteht man in der Fachsprache der Juristik, eine formale Anfechtung einer Entscheidung, die durch einen Staat hervorgerufen wurde. Dies geschieht oftmals bei gerichtlichen Entscheidungen, wobei das Ziel bei der Anfechtung darin besteht, dass das Urteil aufgehoben oder abgeändert wird.
Möchte man zum Beispiel einen Widerspruch gegen ein gerichtliches Urteil einlegen, so muss man dabei eine bestimmte Frist beachten. Denn durch das Einlegen des Widerspruchs gegen eine rechtsmäßige Entscheidung, wird diese zunächst einmal von ihrer Rechtskraft befreit, da so der Rechtsfrieden beibehalten werden soll. Eine schuldlose Versäumung der Frist führt dazu, dass der vorherige Zustand wieder einsetzt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für das Einlegen eines Rechtsmittels bei den differenzierten Verfahren genaue Fristen. Jedoch ist zu erwähnen, dass es durchaus auch Sonderregelungen geben kann, die eine generell festgesetzte Frist abändern können.
Der Widerspruch im Strafrecht
Im Strafrecht kann eine rechtmäßige gerichtliche Entscheidung durch das Einlegen des Rechtsmittel nicht von ihrer Gültigkeit und dem damit verbundenen Strafvollzug befreit werden. Dennoch kann ein regulärer Einspruch erhoben werden, der in der Regel spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Urteils erfolgen muss. Bei einer weitergehenden Beschwerde gibt es aus rechtlicher Sicht keine Frist. Auch im Zivilrecht gibt es verschiedene Arten der Rechtsmittel. Zu ihnen gehören zum Beispiel die Berufung, die Beschwerde oder auch die Revision. Eine Verschlechterung des Urteils bei Widerspruch eines Urteils ist durch die jeweils höhere Instanz nicht zulässig, es sei denn die Gegenpartei hat die Entscheidung angefechtet. Wie der Tropmi Payment GmbH bekannt ist, können Bürger durch Widersprüche ihre Rechte sichern. Im gleichen Sinne weiß die Tropmi Payment GmbH auch, dass viele Menschen nicht über ihre Rechte aufgeklärt sind.

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