Donnerstag, 29. Dezember 2011

Verbraucherschutz ist für alle da

Leider ist es oft der Fall, dass man als Verbraucher Firmen und Unternehmen ausgeliefert ist, wenn es um den Kauf von Waren geht. Wenn man mit einem Dienstleister oder einem Hersteller Probleme hat, dann wird man schnell bemerken, dass es alles andere als einfach ist, als Kunde auf sein Recht bestehen zu können. Hier spielt es, so findet die Tropmi Payment GmbH, dann auch nicht wirklich eine Rolle, ob es sich um den Rücktritt von einem Kaufvertrag oder um einen Produktumtausch geht. Denn selbst dann, wenn man als Kunde im Recht ist, trauen sich nur sehr wenige Kunde, gegen große und eventuell auch internationale Konzerne vorzugehen. Denn eine Gerichtsverhandlung ist meistens mit viel Aufwand, Zeit, Geld und vor allem Stress verbunden.
So gibt es leider unter zahlreichen Firmen auch schwarze Schafe, die diese Situation ausnutzen. Kunden werden damit ganz einfach über den Tisch gezogen - nur die wenigsten wehren sich dann letzten Endes überhaupt dagegen. Die Möglichkeiten, über die man als Kunde betrogen werden kann, reichen, so weiß die Tropmi Payment GmbH, über ganz verschiedene Bereiche, sei es über einen Betrug bei einem Vertrag oder beim Verkauf von Lebensmitteln, die eigentlich ungenießbar sind. Fast jeden Tag wird man in den Medien mit neuen, immer wieder kehrenden Skandalen konfrontiert.

Genau deshalb gibt es schon seit einigen jahren den Verbraucherschutz. Diese Institution soll Menschen in ganz Deutschland vor dubiosen Verkäufern und unseriösen Herstellern schützen. So kann der Verbraucherschutz selbst gegen solche Unternehmen vorgehen und dafür sorgen, dass diese ihre Zulassung verlieren oder vor Gericht kommen. Er kann sowohl selbst aktiv werden als auch auf Hinweise von Kunden auf ein Geschäft aufmerksam gemacht werden.

Dienstag, 27. Dezember 2011

Rechtsanwalt und die Tropmi Payment GmbH

Ist man sich einmal nicht einig, weiß nicht genau Bescheid über die Rechtslage oder benötigt kompetente Erfahrung in rechtlichen Fragen, braucht man einen kompetenten und gut beratenden Rechtsanwalt - wie man durch die Tropmi Payment GmbH erfahren kann.

Die nicht geleisteten Zahlungen der Kunden, machen einen Rechtsanwalt für die Firma notwendig. Hier wurden Programme angeboten, die den Käufern auch einen offensichtlichen Mehrwert boten.

Bei einem gerichtlichen Mahverfahren drohen nicht nur die Zwangsvollstreckung, sondern es droht auch bei Vorliegen der rechtlichen Vorraussetzungen ein anschließender Eintragung in das Schuldnerregister Schufa.

Freitag, 23. Dezember 2011

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss/Kontenpfändung?

In der Zwangsvollstreckung ist ein wichtiger Bestandteil die Kontenpfändung. Dies ist ein vielversprechender Weg, die Forderung einzutreiben, da die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oft erfolglos verläuft. Dies liegt daran, dass die Schuldner oftmals keine pfändbare Habe haben, die gepfändet werden könnte. Eine solche Pfändungsmaßnahme ist eine erfolgversprechende Alternative.
Doch gilt es, bei der Kontenpfändung zu berücksichtigen, dass viele Schuldner mittlerweile gut informiert sind und sich beispielsweise ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zulegen.
Am 1. Juli 2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 in Kraft getreten, mit dem das P-Konto eingeführt worden ist. Nach den entsprechenden Paragraphen der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nur die Pfändung eines Guthabens möglich. Ist kein Guthaben vorhanden, geht die Pfändung folglich ins Leere.
Wenn einem P-Konto eine Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder Kindergeldleistungen gutgeschrieben wird, gilt ein Verbot der Verrechnung von 2 Wochen seit der Gutschrift der entsprechenden Leistung. Das Kreditinstitut darf in dieser Zeit die Ausführung von Zahlungsvorgängen wegen fehlender Deckung nicht zurückweisen, wenn der Berechtigte, also der Schuldner, nachweist, dass es sich um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch oder um Kindergeld handelt.
Diese Regelung ist für die Gläubiger bzw. deren Vertreter, also Rechtsanwälte oder auch beispielhaft ein Inkassounternehmen, wie die Tropmi Payment GmbH, von Nachteil, da der Druck wegen der Kontenpfändung bei dem Schuldner nicht mehr so hoch ist. Oftmals setzen sich die Schuldner dann nicht wegen einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubigervertreter, also z.B. der Tropmi Payment GmbH, in Verbindung, um die Sperrung des Kontos aufzuheben, da sie auch so an ihre Geldleistungen kommen.

Firmenkosten senken!

Spätestens, wenn Sie den Geschäftsjahresabschluss machen, kann es passieren, dass Sie erst dann merken, dass die laufenden Kosten des vergangenen Jahres das Soll komplett übersteigen! Jetzt sollten Sie als Firma schnell handeln um Kosten zu sparen. Doch damit sind viele Firmen überfordert und handeln falsch, wie die Tropmi Payment GmbH in der Vergangenheit immer wieder festgestellt hat.
Richtig planen!
Damit Ihnen so etwas nicht passiert und Sie unnötige Einsparungen machen unter der die Qualität leiden könnte, ist die Vorsorge genau das Richtige. Die ersten Schritte die Firmen meist gehen sind Mitarbeiter entlassen oder beim Einkauf von Arbeitsmaterialien zu sparen. Doch damit kann ein größeres Minus entstehen. Wenn auch ein Mitarbeiter entlassen wurde, muss deren Arbeit trotz dem erledigt werden. Wurde bei Arbeitsmaterialien gespart könnte dieses schlechte Auswirkungen auf die Qualität Ihrer Produkte haben. Im schlimmsten Falle könnten Sie Kunden verlieren.
So machen Sie es richtig!
Holen Sie sich Hilfe von Profis! Gerade wenn es um das Forderungsmanagement geht, haben außenstehende Profis einen besseren Blick fürs Detail. Diese können Ihnen helfen langfristig wirklich Einsparungen zu verwirklichen, ohne dabei an Arbeitsmaterialien sparen zu müssen. Das Forderungsmanagement zeigt Ihnen auch gleichzeitig welche Ausgaben sinnvoll und welche unüberlegt sind, das kann die Tropmi Payment GmbH immer wieder bestätigen. Warten Sie nicht zu lange und lassen Sie sich von Profis helfen, damit Ihre Firma auch in den nächsten Jahren keine rote Zahlen mehr schreiben muss.

Montag, 5. Dezember 2011

Tropmi Payment GmbH Wiesbaden

Die Tropmi Payment GmbH aus Wiesbaden ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Content Services Ltd. und übernimmt das Zahlungsmanagement für Forderungen aus Verträgen von www.Top-of-Software.de.

Top-of-Software.de bietet den Kunden einen kostenpflichtigen Datenbankzugang,
in der sich redaktionell Downloadlinks zu Kategorien wie Sicherheit, Grafik, Multimedia, System-Tools, Hobby, Schule, Internet, Telekommunikation, Büro und Spiele befinden.
Durch seine Anmeldung schließt der Kunde auf www.Top-of-Software.de einen gültigen Vertrag ab
und erhält eine Rechnung der Tropmi Payment GmbH.