Freitag, 10. Februar 2012

Streitwert: Erklärung und Definition

Zum Thema "Streitwert" hat die Tropmi Payment GmbH folgende Informationen zusammengestellt.
Definition:
Der Streitwert bezeichnet den Wert eines Streitgegenstandes, der vor Gericht eingeklagt wird.
Bei der Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten dient dieser Wert als Hauptkriterium.
Dieser Wert wird auch oft als Geschäftswert oder Gegenstandswert bezeichnet.
Der Geschäftswert bezieht sich dabei auf die Gebühren der Notare und der Gebührenordnung der "Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit". Wie der Tropmi Payment GmbH bekannt ist, bezieht sich der Gegenstandswert dagegen auf die Gebührenordnung der Rechtsanwälte.
Dabei sind folgende Arten zu unterscheiden: zum einen der Zuständigkeitsstreitwert, der Rechtsmittelstreitwert, und zum anderen der Gebührenstreitwert.
Zuständigkeitsstreitwert:
Der Zuständigkeitsstreitwert legt fest welche Instanz für den Streitwert zuständig ist. Bis zu einem Wert von 5000 Euro ist das Amtsgericht für den Fall zuständig. Für Streitgegenstände die jedoch über diesen Wert liegen, kommt das Landgericht zum Einsatz.Ausnahmen sind hierbei jedoch zu berücksichtigen.
Rechtsmittelstreitwert:
Beim Rechtsmittelstreitwert handelt es sich um einen Wert, der erreicht werden muss, um Revision oder Berufung einlegen zu können. Dieser Wert beläuft sich in der Regel auf um die 600 Euro.
Seit 2002 ist es jedoch auch möglich eine Berufung, die unabhängig vom Wert ist, einzulegen.
Gebührenstreitwert:
Nach dem Gebührenstreitwert richten sich die Höhe der Rechtsanwaltsvergütungen sowie die Höhe der Gerichtskosten. Bei einer Zahlungsklage ist der Gebührenstreitwert gleich der Höhe der geltend zu machenden Forderung. Die Nebenforderungen oder die Zinsen werden bei diesem Modell nicht berücksichtigt. Handelt es sich bei der Klage um mehrere Streitgegenstände werden die einzelnen Werte addiert und so bei der Berechnung miteinbezogen.

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