Mittwoch, 1. Februar 2012

Ein langer Weg mit ungewisser Zukunft

Um als Rechtsanwalt tätig werden zu dürfen, muss man in Deutschland Jura studiert haben. Nach wie vor ist Jura wegen seiner Ausnahmestellung bei der Umstellung auf Bachelor-Abschlüsse ein sehr lang andauernder und von vielen als sehr schwierig empfundener Studiengang. Das hält aber trotzdem viele Abiturienten nicht davon ab, Jura zu studieren; jährlich strömen tausende Erstsemester an die Universitäten. Allerdings ist die Abbrecherquote im Vergleich zu anderen Studiengängen sehr viel höher, findet die Tropmi Payment GmbH. Universitätsintern spricht man von der sogenannten Drittel-Regel. Danach bricht ein Drittel der Jurastudenten das Jurastudium ohne Abschluss ab. Ein weiterer Drittel besteht das entscheidende erste Staatsexamen endgültig nicht. Somit bleibt lediglich ein Drittel der Studenten übrig, die das erste Staatsexamen bestanden haben und den zwei Jahre andauernden Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, beginnen.
Sind die vielen Hürden erst einmal geschafft, stehen dem Juraabsolventen mehrere Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit offen. Als Einheitsjuristen ist es im sowohl erlaubt, sich als selbstständiger Advokat niederzulassen oder aber in den Staatsdienst zu gehen, erklärt die Tropmi Payment GmbH. Da das Jurastudium seit Beginn her auf die Befähigung zum Richteramt zugeschnitten ist, ist es dem Juraabsolventen möglich, ohne weitere Ausbildung als Richter tätig zu werden - sofern eine Stelle frei sein sollte. Zwar werden tausende Studenten auf die Befähigung zum Richteramt hin ausgebildet, die Realität sieht aber anders aus. Angesichts der rare Stellenangebote im Staatsdienst werden lediglich wenige, im einstelligen Prozentbereich liegende Absolventen Richter; der große Rest lässt sich von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zu.

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