Dienstag, 14. Februar 2012

Pfändung - nur vermeidbar bei Bezahlung einer Rechnung!

Einer Pfändung können vielerlei Gründe und Ursachen vorausgehen. Zumeist liegt der Grund allerdings in einer Rechnung, die trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen und einem dann folgenden gerichtlichen Mahnverfahren, nicht bezahlt wurde. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Rechnungsstellung berechtigt oder unberechtigt war, Inkassounternehmen erhalten von einem Auftraggeber lediglich die Information, dass eine Rechnung oder Dienstleistung nicht bezahlt wurde, das weiss auch die Tropmi Payment GmbH. Die Rechtmäßigkeit der Forderung muss vom Inkassobüro, aber auch später vom Gericht, das einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsauftrag erstellt hat, nicht nachgeprüft werden. Frei nach dem Motto: Unwissen schützt vor Strafe nicht, gilt auch bei einem Mahnverfahren, dass die Frage nach der Berechtigung der Rechnungsstellung überhaupt keine Rolle spielt.
Schuldner muss selbst nachweisen, dass eine Forderung nicht berechtigt ist!
Wenn es dann aber soweit gekommen ist, dass Gläubiger vergeblich versucht haben die Forderung eines Rechnungsstellers, auf dem Inkassoweg zu betreiben, dann wird es unweigerlich zur Vollstreckung kommen. Dies ist selbstverständlich auch der Tropmi Payment GmbH bekannt. Einer Vollstreckung gehen selbstverständlich die zuvor schon genannten gerichtlichen Maßnahmen voraus, indem durch den sogenannten Vollstreckungsbescheid vom Gericht die Durchsetzung der Forderung durch den Gerichtsvollzieher angeordnet wird. Auch hier hat der Schuldner keine Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher sozusagen einen "Deal" auszuhandeln, indem er diesem sein Leid klagt. Nein, auch der Gerichtsvollzieher kann die Pfändung lediglich dann aussetzen, wenn der Schuldner die angemahnte Forderung direkt begleicht.
Pfändung nur durch direkte Bezahlung der Forderung beim Gerichtsvollzieher zu vermeiden!
Somit wird der Gerichtsvollzieher dann unweigerlich pfänden, der "Kuckuck" wird die gepfändete Sache dann so lange "schmücken" bis der Schuldner bezahlt hat. Wenn nach einer gewissen Karenzzeit, in welcher der Schuldner immer noch die Möglichkeit hat sich mit dem Gläubiger zu einigen, die Forderung dann immer noch nicht bezahlt ist, wird das gepfändete Gut durch den Gerichtsvollzieher konfisziert und zur Versteigerung gebracht!

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