Freitag, 20. Januar 2012

Verjährungsfristen unbedingt beachten

Verjährung ist eine bestimmte Frist, in der die Möglichkeit besteht einen Anspruch durchzusetzen.
Ist die bestimmte Ablauffrist vorüber, kann kein Anspruch mehr durchgesetzt werden.
Nach Deutschen Recht gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Diese Fristen sind lt. BGB genau vorgeschrieben weiß auch die Tropmi Payment GmbH.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Mangelansprüche an einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren und bei einem Reisevertrag verjähren die Ansprüche des Urlaubers nach zwei Jahren.
Anders bei Ansprüchen an einem Grundstück, hier beträgt die Verjährungsfrist von Übertragung oder Aufhebung 10 Jahre.
Dann gibt es noch eine dreißigjährige Verjährungsfrist, die für die Herausgabe an Ansprüchen an Eigentum, anderen dinglichen Rechten, sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen, Ansprüche aus vollstreckbaren Ansprüchen und Ansprüche aus Insolvenzverfahren.
Bei einer strafrechtlichen Verjährung bedeutet es, dass die Straftat nicht mehr verfolgt werden kann.
Aus diesen verschieden Verjährungsfristen ist ersichtlich, dass man darüber auf jeden Fall Bescheid wissen sollte.
Damit Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite sind, bitte immer die entsprechenden Fristen nachlesen.
Das können Sie problemlos im Internet auf den entsprechenden Seiten. Nur tun.

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