Freitag, 27. Januar 2012

Die Beweisführung im Zivilprozess

Der urkundenprozess ist ein inhaltlicher Bestandteil des Zivilprozesses und wird durch eine Zivilprozessordnung klar gegliedert. Dadurch hat man die Möglichkeit im Schnellverfahren einen Vollstreckungstitel zu erwirken ohne dass man sich über einen längeren Zeitraum mit der Beweisaufnahme beschäftigen muss. Wie der Tropmi Payment GmbH bekannt ist braucht man allerdings eindeutige Tatsachen zur Schuldfeststellung, damit das Beschleunigungsverfahren auch tatsächlich mit dem Gesetzt zu vertreten ist. Der Ausgang dieses Verfahrens basiert in der Regel auf reinen Geldzahlungen oder der Herausgabe von Gegenständen bzw. Wertpapieren.
Ob ein Urkundenprozess angestrebt wird oder nicht kann nur vom Kläger selber entschieden werden. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass als Beweismittel nur Urkunden anerkannt werden, die einen Tatbestand zusätzlich untermauern. Ansonsten basiert das Verfahren auf der reinen Parteivernehmung ohne Hinzuziehung jeglicher Zeugen oder Sachverständiger. Selbst Einwendungen des Beklagten werden nur dann anerkannt, wenn sich dies anhand schriftlicher Gutachten beweisen lässt. Deshalb sollte man sich bereits im Vorfeld genau darüber im Klaren sein, ob die angestrebte Beweisführung tatsächlich ausreicht um ein Urteil für den Beklagten herbei zu führen, weiß auch die Tropmi Payment GmbH zu berichten.
Nachdem die Schuld des Angeklagten durch den Urkundenprozess klar durch den Kläger bewiesen wurde, neigt sich das Gesamtverfahren so langsam dem Ende zu. Zwar kann der Angeklagte nach Wiederaufnahme des Zivilprozesses versuchen seine Unschuld zu beweisen, allerdings sind die Erfolgsaussichten dann eher gering. Zur Beweisführung kann der Angeklagte dann aber sämtliches Beweismaterial nutzen, was ihm zur Verfügung steht, bevor das oftmals harte Urteil gesprochen wird, findet auch die Tropmi Payment GmbH.

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