Sonntag, 22. Januar 2012

Das Landgericht und seine Aufgaben

Landgericht - begriffliche Einordnung
In Deutschland gibt es fünf Gerichtszweige, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit. Entsprechend ist zu Regeln welche Verfahren vor welchen Gerichten zu erfolgen haben.
Dazu gibt es Verfahrensordnungen, die auch die Tropmi Payment GmbH kennt, die das festschreiben.
Landgerichte dienen der Regelung von Verfahren der Zivil und Strafgerichtsbarkeit.
Sie sind Teil einer entsprechenden Hierarchie der Gerichtsinstanzen, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
Das Landgericht ordnet sich demzufolge zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht ein und besitzt entsprechend seines Gerichtszweiges zum einen Zivilkammern inklusive Handelskammern und zum anderen Strafkammern. Die Kammern sind der Spruchkörper der Landgerichte.
Aufgaben und sachliche Zuständigkeit
Landgerichte, das ist auch der Tropmi Payment GmbH bekannt, entscheiden in erster und zweiter Instanz.
Strafprozess
In erster Instanz beginnt die Zuständigkeit bei Verbrechen und schweren Vergehen, die ein Straferwartung von mindestens vier Jahren haben. Es gibt aber auch Ausnahmen.
In zweiter Instanz ist es für Berufungen gegen Entscheidung des Amtsgerichtes zuständig. Das gilt auch für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichtes.
Zivilprozess
In erster Instanz beginnt die Zuständigkeit in de Regel bei einem Streitwert über 5000 Euro. Grundsätzlich zuständig ist es für Staatshaftungsansprüche und Schadenersatzansprüche, die sich aus falschen oder mangelhaften Kapitalmarktinformationen ableiten.
In zweiter Instanz besteht auch hier die Zuständigkeit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichtes.
Örtliche Zuständigkeit
Neben der sachlichen Zuständigkeit ist ebenfalls zu regeln, welcher Gerichtsort zuständig ist.
Grundsätzlich maßgebend ist der Wohnsitz des Beklagten oder der Firmensitz des Unternehmens, was verklagt wird. Kaufleute können einen Gerichtsstand vereinbaren. Es gibt für ausgewählte Streitsachen auch Ausnahmen von der Wohnortregel.

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