Mittwoch, 18. Januar 2012

Jeder hat ein Recht auf staatliche Hilfen

Viele Menschen benötigen einen Anwalt, damit Sie ihre Rechte durchboxen können. Doch fast jeder Dritte kann sich einen Anwalt nicht mehr leisten, weil das Einkommen zu gering ist oder kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Solange Sie nicht selber beschuldigter vor Gericht sind, haben Sie die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe, wie auch der Tropmi Payment GmbH bekannt ist.

Als Prozesskostenhilfe bezeichnet man das sogenannte Armenrecht. Hier werden die Kosten für einen Anwalt und evtl. anfallende Gerichtskosten, weil Sie der beklagte sind, auf Lasten des Staates fallen. Hierbei muss man jedoch bedenken, dass man zunächst vorab die Prozesshilfe beantragen muss! Dies geschieht beim zuständigen Gericht in ihrer Stadt. Es wird daraufhin geprüft, ob Sie einen Anspruch auf die Hilfe besitzen. Grundsätzlich kann jeder beklagte sowohl als auch Nebenkläger die Hilfe in Anspruch nehmen, doch es gibt auch Personengruppen, die es nicht dürfen.
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, egal aus welchem Grund, dann dürfen Sie keine Hilfe in Anspruch nehmen, dass weiss auch die Tropmi Payment GmbH. Da würde Ihnen dann auf die Dauer ein Pflichtverteildiger an die Seite gegeben.

Abschließend ist damit zu sagen, dass jeder Geringverdiener, Arbeitslose, Rentner ein Recht auf die Prozesskostenhilfe besitzt. Dies allerdings nur so lange, wie man zum einen nicht der Angeklagte in einer Strafsache ist und zum anderen die Hilfe ordnungsgemäß beim Gericht beantragt hat. Dies muss natürlich vor einer Verhandlung stattgefunden haben.

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